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Diese Bibliotheksordnung
ist Teil der Schulordnung.
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Die Bibliothek ist sowohl
eine Leihbibliothek als auch eine Freihandbibliothek (d.h. alle
Bücher können in der Bibliothek benützt werden).
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Benützte Bücher sind
unbedingt wieder auf jene Plätze zurückzustellen, von denen sie
genommen worden sind. Etikettfarbe und Buchstaben am Buchrücken
zeigen den richtigen Platz an.
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Lexika, Wörterbücher und
andere Nachschlagewerke stellen den Präsenzbestand der Bibliothek
dar. Solche Werke müssen in der Bibliothek verbleiben, dürfen also
nicht entlehnt werden.
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Die Öffnungs- und
Entlehnzeiten sind auf Anschlägen in der Klasse und in der
Bibliothek ersichtlich.
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Ein Betreten der
Bibliothek ist nur mit Hausschuhen gestattet.
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Schultaschen, Speisen und
Getränke sind außerhalb der Bibliothek zu deponieren.
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Die Arbeitsplätze sind so
zu verlassen, wie sie angetroffen worden sind.
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Unnötiger Lärm sollte in
der Bibliothek vermieden werden.
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Entlehnungen sind
ausschließlich zu den Verleihzeiten möglich. Die Entlehngebühr
beträgt 50 Cent/Buch. Man darf maximal 4 Bücher für eine Frist von 3
Wochen entleihen. Eine Verlängerung innerhalb dieses Zeitraumes ist
möglich.
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Eine Weitergabe
entlehnter Bücher an Dritte ist nicht gestattet.
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Maturanten müssen pro
Buch eine Kaution von € 10 hinterlegen.
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Vor Schulschluss oder
Schulaustritt sind sämtliche Bücher zurückzugeben. Entlehnungen über
die Sommerferien sind nur zukünftigen Maturanten und Lehrern
möglich.
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Verloren gegangene oder
beschädigte Medien müssen ersetzt werden.
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In entlehnten Büchern
darf nichts unterstrichen und eingetragen werden. Bei
Nichteinhaltung dieser Regel muss das Buch ersetzt werden, da es als
beschädigt gilt.
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Bei groben Verstößen
gegen diese Bibliotheksordnung kann die Berechtigung zur Nützung der
Bibliothek entzogen werden.
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Diese Bibliotheksordnung
ist für jeden Bibliotheksbenützer verbindlich.