Bibliotheksordnung

  1. Diese Bibliotheksordnung ist Teil der Schulordnung.

  2. Die Bibliothek ist sowohl eine Leihbibliothek als auch eine Freihandbibliothek (d.h. alle Bücher können in der Bibliothek benützt werden).

  3. Benützte Bücher sind unbedingt wieder auf jene Plätze zurückzustellen, von denen sie genommen worden sind. Etikettfarbe und Buchstaben am Buchrücken zeigen den richtigen Platz an.

  4. Lexika, Wörterbücher und andere Nachschlagewerke stellen den Präsenzbestand der Bibliothek dar. Solche Werke müssen in der Bibliothek verbleiben, dürfen also nicht entlehnt werden.

  5. Die Öffnungs- und Entlehnzeiten sind auf Anschlägen in der Klasse und in der Bibliothek ersichtlich.

  6. Ein Betreten der Bibliothek ist nur mit Hausschuhen gestattet.

  7. Schultaschen, Speisen und Getränke sind außerhalb der Bibliothek zu deponieren.

  8. Die Arbeitsplätze sind so zu verlassen, wie sie angetroffen worden sind.

  9. Unnötiger Lärm sollte in der Bibliothek vermieden werden.

  10. Entlehnungen sind ausschließlich zu den Verleihzeiten möglich. Die Entlehngebühr beträgt 50 Cent/Buch. Man darf maximal 4 Bücher für eine Frist von 3 Wochen entleihen. Eine Verlängerung innerhalb dieses Zeitraumes ist möglich.

  11. Eine Weitergabe entlehnter Bücher an Dritte ist nicht gestattet.

  12. Maturanten müssen pro Buch eine Kaution von € 10 hinterlegen.

  13. Vor Schulschluss oder Schulaustritt sind sämtliche Bücher zurückzugeben. Entlehnungen über die Sommerferien sind nur zukünftigen Maturanten und Lehrern möglich.

  14. Verloren gegangene oder beschädigte Medien müssen ersetzt werden.

  15. In entlehnten Büchern darf nichts unterstrichen und eingetragen werden. Bei Nichteinhaltung dieser Regel muss das Buch ersetzt werden, da es als beschädigt gilt.

  16. Bei groben Verstößen gegen diese Bibliotheksordnung kann die Berechtigung zur Nützung der Bibliothek entzogen werden.

  17. Diese Bibliotheksordnung ist für jeden Bibliotheksbenützer verbindlich.